Wohnen und Gewerbe in Ravensburg und Umgebung

Wir stehen für gepflegte Wohn- und Gewerbeflächen in Oberschwaben: persönlich betreut, verlässlich verwaltet und mit einem klaren Blick für die Bedürfnisse der Mieter.

Verlässliche Räume für Wohnen und Gewerbe.

Gepflegte Immobilien, persönliche Betreuung und klare Abläufe.

Innerstädtisch, gepflegt, preiswert und verlässlich.

In Oberschwaben verwurzelt, mit Blick für Bestand und Menschen: Wir vermieten Objekte mit Charme, durchdachten Grundrissen und einer zuverlässigen Betreuung.


Langfristig vermieten heißt, Menschen mitzudenken.

Wir denken Immobilien nicht als schnelle Transaktion, sondern als gepflegte Orte für Alltag, Arbeit und Nachbarschaft. Bezahlbarkeit, Erreichbarkeit und saubere Abläufe werden deshalb Teil unserer Marke.

Faire Kommunikation

Informationen werden vollständig und verständlich aufbereitet.

Gepflegter Bestand

Instandhaltung und Betreuung werden als Wert sichtbar, nicht nur als Pflicht.

Langfristige Mieter

Die Seite spricht Menschen an, die bleiben und gut zusammenwohnen möchten.

Antworten für Mieter und Interessenten

Mietanbahnung

Aktuelle Angebote veröffentlichen wir in der Regel über Immobilienportale wie ImmoScout. Auf unserer Webseite finden Sie den entsprechenden Link zu den verfügbaren Objekten.

Ja, Sie können uns Ihre Kontaktdaten und Ihre Suchkriterien mitteilen. Besonders bei Gewerbeflächen nehmen wir Interessenten gerne in unsere Liste auf und melden uns, sobald etwas Passendes verfügbar wird.

Wenn Sie Interesse an einem Objekt haben, senden Sie uns bitte Ihre Anfrage mit den wichtigsten Angaben zu Ihrer Person und Ihrem Bedarf. Wir prüfen die Anfrage und melden uns mit den nächsten Schritten.

Gewerbeimmobilien / Interessentenliste

Ja, neben Wohnungen gehören auch Gewerbeflächen zum eigenen Immobilienbestand. Verfügbare Flächen werden online veröffentlicht oder direkt an vorgemerkte Interessenten weitergegeben.

Ja, teilen Sie uns gerne mit, welche Art von Fläche Sie suchen, zum Beispiel Größe, Lage, Nutzung und gewünschter Zeitraum. Wir nehmen Ihre Anfrage in unsere Interessentenliste auf.

Hilfreich sind Angaben zur gewünschten Quadratmeterzahl, Nutzungsart, Branche, bevorzugten Lage und zum geplanten Einzugstermin. So können wir besser einschätzen, welche Fläche zu Ihrem Bedarf passt.

Mietvertrag

Für den Mietvertrag benötigen wir die letzten drei Gehaltsnachweise, eine Kopie des Arbeitsvertrags, eine Ausweiskopie und eine aktuelle SCHUFA-Auskunft.

Der Mietvertrag kommt zustande, sobald alle offenen Punkte geklärt sind und der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben wurde.

Ja, Sie erhalten den Mietvertrag vor der Unterzeichnung, damit Sie alle Angaben in Ruhe prüfen können.

Die Kaution beträgt in der Regel drei Monatskaltmieten. Die vereinbarte Höhe steht im Mietvertrag. Eine Geldkaution kann in drei gleichen Monatsraten gezahlt werden. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig; die weiteren Raten werden zusammen mit den folgenden Mietzahlungen fällig.

Die Kaltmiete ist das Entgelt für die Nutzung der Wohnung ohne Betriebskosten. Die Warmmiete setzt sich aus der Kaltmiete und den im Mietvertrag vereinbarten Betriebskosten zusammen. Ob Heiz- und Warmwasserkosten enthalten sind, hängt von der Vereinbarung ab. Strom und Internet werden häufig separat abgerechnet. Welche Kosten in Ihrem Fall gelten, steht im Mietvertrag.

Nebenkosten, auch Betriebskosten genannt, sind laufende Kosten für das Gebäude und seine Nutzung. Dazu können zum Beispiel Heizung, Wasser, Abwasser, Müllentsorgung, Gebäudereinigung, Hauswart, Versicherungen, Straßenreinigung und Grundsteuer gehören. Welche Kosten umgelegt werden, steht im Mietvertrag. Betriebskosten werden je nach Vereinbarung als Vorauszahlung oder Pauschale ausgewiesen; über Vorauszahlungen wird jährlich abgerechnet.

Bei einer Staffelmiete stehen die künftigen Mietbeträge oder Erhöhungen und ihre Zeitpunkte im Mietvertrag; jede Stufe bleibt mindestens ein Jahr unverändert. Bei einer Indexmiete richtet sich die Miete nach dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex. Eine Änderung muss in Textform mitgeteilt werden; die Miete bleibt jeweils mindestens ein Jahr unverändert. Welche Regelung für Sie gilt, steht in Ihrem Mietvertrag.

Kündigung

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Mietpartei, das Mietobjekt, das gewünschte Kündigungsdatum sowie die Unterschrift aller Vertragspartner enthalten.

Eine E-Mail reicht in der Regel nicht aus. Bitte senden Sie die Kündigung schriftlich und unterschrieben an die im Mietvertrag angegebene Adresse.

Nach Eingang der Kündigung bestätigen wir Ihnen den weiteren Ablauf. Dazu gehören unter anderem mögliche Besichtigungstermine, die Abstimmung zur Übergabe und die finale Abrechnung.

Mietverhältnis

Bitte melden Sie Schäden oder technische Probleme direkt über die angegebenen Kontaktdaten. Beschreiben Sie das Problem möglichst genau und senden Sie, falls hilfreich, Fotos mit.

Bei dringenden Fällen, etwa Wasserrohrbruch oder Heizungsausfall, nutzen Sie bitte die dafür vorgesehenen Notfallkontakte. Normale Reparaturmeldungen reichen Sie bitte während der üblichen Bürozeiten ein.

Informationen zu Nebenkosten, Abrechnungen oder Nachträgen erhalten Sie direkt von uns. Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit mit der zuständigen Ansprechperson in Verbindung setzen.